Lemmie2020 
  Für unser Dorf  

AG Tempo 30

Kontakte: Jan Leven, Dr. Peter Urban

Ein Zwischenstand:

Über „Tempo 30“ auf unserer Deisterstraße ist bei den Treffpunkten von „Lemmie2020“ in den letzten Monaten immer wieder berichtet worden.
Das Thema der Verkehrsberuhigung auf unserer Haupt-Durchgangsstraße ist weiterhin dringend, und nach allem Anschein wird die Tempo-Reduktion auch weiterhin von einer großen Mehrheit im Dorf gewünscht.
Hoch aktuell ist die Frage, was für Verhältnisse auf dieser Landesstraße herrschen werden, wenn – voraussichtlich ab August – die Ortsdurchfahrt in Holtensen (B 217) für sechs, sieben oder mehr Monate komplett gesperrt wird und noch tausende Autos mehr wegen der geplanten Umleitung durch Lemmie fahren werden.
Die „Lösung“ (Pseudo-Lösung) scheint darin zu bestehen, daß für diesen Zeitraum unsere Fußgänger-Ampel stillgelegt und dort stattdessen eine Behelfsampel aufgebaut wird, die wiederum gekoppelt wird mit einer weiteren Behelfsampel an der Kreuzung. Das dürfte zur Folge haben, daß dauernd Staus entstehen, es also zu einer erheblichen, „ganz natürlichen“ Geschwindigkeitsreduktion kommen wird.
Auf der großen politischen Bühne war ja vor Kurzem das Straßenverkehrsgesetz von der Bundesregierung beschlossen worden (was jetzt noch von Bundestag und Bundesrat bestätigt werden muß). Für einen Moment keimte auch überall die Hoffnung auf, daß Kommunen – für uns also unsere Untere Verkehrsbehörde in Gehrden – mehr Freiheiten hätten, den Verkehr auf ihren Straßen selbst zu regeln.
Aber nach Allem, was man anschließend hörte, war das eine trügerische Hoffnung:  für den gegenwärtigen Bundesverkehrsminister steht weiterhin „die Leichtigkeit des Verkehrs“ [sprich: der Vorrang für den Auto-Verkehr] an oberster Stelle, so daß auch weiterhin die übergeordneten Straßenverkehrsbehörden im Zweifel „Tempo 30“ ablehnen werden.
Nicht gerade uninteressant ist vor diesem Hintergrund allerdings die Beobachtung eines Mitgliedes von „Lemmie2020“ – mitgeteilt im Anschluß an den letzten Treffpunkt – daß Döteberg und Harenberg durchaus bereits „Tempo 30“ auf ihrer Landesstraße L 390 haben.  Warum das dort geht, auf unserer L 391 aber nicht möglich sein soll, müßte dann jetzt in einem nächsten Schritt eruiert werden.
Eine andere offene Frage ist, was eigentlich aus dem Antrag des Gehrdener Stadtrates „auf Einrichtung von Tempo 30 für die Ortsdurchfahrt Lemmie“ geworden ist, der am 29.6.2022 einstimmig (mit einer Gegenstimme) angenommen wurde.
Auch dem müßte gelegentlich nachgegangen werden.
Es könnte also so aussehen, als ob die Arbeitsgemeinschaft „Tempo 30“ momentan ruht. Dem ist aber nicht so.  Vielmehr ist die AG zurzeit innerhalb der Arbeit des Lemmier Verkehrstisches mit einem Thema; sobald die Stellungnahme zum Mobilitätskonzept dort abgeschlossen ist, wird die AG „Tempo 30“ wieder eigenständig in „Lemmie2020“ aktiv werden!


Worum geht es:

2020 hat die Arbeitsgruppe "Tempo 30" von Lemmie 2020 eine umfangreiche Begründung für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Deisterstraße ausgearbeitet. Diese wurde zusammen mit einem Bürgerantrag für die Einrichtung von Tempo 30 an die Region gegeben. Bis heute liegt der Antrag dort zur Entscheidung. Die Antwort hat sich extrem verzögert, weil es sich bei der Deisterstraße um eine Landesstraße handelt und hierfür Stellungnahmen des Landes Niedersachsen eingeholt werden müssen. Der Ortsrat hat in seiner Sitzung am 24. Februar 2022 das Thema besprochen und will ebenfalls Tempo 30 auf der gesamten Länge der Deisterstraße ermöglichen.

Hier das Fazit aus der Ausarbeitung die auf der rechten Seite heruntergeladen werden kann:

"III. Fazit
Kurz zusammengefasst ergeben sich daher folgende Eckpunkte:
Es gibt auf einer Strecke von gerade einmal 546 Metern diverse, teils voneinander unabhängige, erkannte und unbestrittene Gefahrenpunkte:

  • Zu hohe Durchschnittsgeschwindigkeiten und extreme Höchstgeschwindigkeiten
  • Geringe Fahrbahnbreite
  • Schlechte und geringe Sichtachsen
  • Schlechte Fahrbahnverhältnisse
  • Gefälle
  • Kurvenverläufe
  • Kindergarten im unmittelbaren Bereich
  • Feuerwehrausfahrt aus Allgemeinem Wohngebiet
  • Hoher Querungsbedarf von Fußgängern, Kindern und Reitern, auch außerhalb der Behelfsampel
  • Schlechte Möglichkeit der Anwohner, sich in den fließenden Verkehr aus den Einfahrten einzuordnen
  • Gefährdung von Radfahrern und Fußgängern bei gemeinsamer Nutzung des Fußweges

Dem gegenüber stehen diverse Zugewinne

  • starke Reduzierung der Anhaltewege und damit hoher Sicherheitsgewinn
  • objektiv, wie insbesondere subjektiv, hohe Reduzierung des Lärmpegels
  • bessere Möglichkeit der Fahrbahnquerung zwischen „Unter- und Oberdorf“, damit ein weiteres Zusammenwachsen der dörflichen Struktur
  • Emissionsverminderung


Die Aufwände sind dagegen überschaubar

  • die benötigte „Mehrzeit“ für eine „komplette“ Ortsdurchfahrt beträgt bei Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gerade einmal 26 Sekunden. Dieses ist vor dem Hintergrund des Sicherheitsgewinns und der Belastungsreduzierung durch Lärm und Abgase absolut verhältnismäßig und hemmt den Verkehrsfluss, auch auf einer bedeutenden Landesstraße, nur marginal.
  • Es ist zu vermuten, dass ca. 4 zusätzliche Verkehrsschilder installiert werden müssten, welches mit einem finanziellen Aufwand von geschätzt ein paar Hundert Euro verbunden wäre
  • Insofern daher in § 45 Abs. 9 S.3 STVO für Teilbereiche, außerhalb des unmittelbaren Bereiches der Kindertagesstätte auch zur Anwendung kommen würde, so ist die Beschränkung des fließenden Verkehrs auf eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 aufgrund der vielfältigen besonderen örtlichen Verhältnisse anzuordnen.
  • Die Anordnung gemäß § 45 Abs. 9 StVO dient nicht (nur) der Beseitigung von Unfallschwerpunkten, sondern (auch) der Verkehrssicherheit allgemein und kann ihren Zweck erfüllen, wenn - wie hier - ein Schutzbedürfnis insbesondere der schwächeren Verkehrsteilnehmer, sowie der Wohnbevölkerung besteht.

Die Schutzinteressen der Wohnbevölkerung für Leib, Leben und Wohnqualität übersteigen eine Beeinträchtigung des fließenden Verkehrs von maximal 26 Sekunden bei einer „vollen“ Ortsdurchfahrt erheblich.

Die Markierungen der Gefahrenpunkte an der Deisterstraße in dieser Übersicht werden in der unten zum Download beigefügten Ausarbeitung detailliert erklärt.

Dies ist die Begründung zum Antrag auf Tempo 30, den der Verein im November 2020 bei der Region eingereicht hat
Ausarbeitung Lemmie Tempo 30 30-10-2020 v2.pdf (2.3MB)
Dies ist die Begründung zum Antrag auf Tempo 30, den der Verein im November 2020 bei der Region eingereicht hat
Ausarbeitung Lemmie Tempo 30 30-10-2020 v2.pdf (2.3MB)


Bereits eingeführt wurde Tempo 30 auf einer Teilstrecke von der Ecke Deisterstraße/An der Kapelle bis zur Ecke Deisterstraße/Alte Bahnhofstraße. Dies allerdings nur halbseitig. Und dazu noch auf einer so kurzen Strecke, dass die allermeisten Verkehrsteilnehmer dies nicht einmal registrieren oder bewusst ignorieren.

Ebenfalls angedacht war im Rahmen eines Regionsprojekts auch Tempo 30 für die Ortsdurchfahrt von Gehrden nach Sorsum. Das Regionsprojekt wurde jedoch wegen einer überwältigenden Zahl von Anträgen eingefroren.

Rechts sind die verschiedenen Initiativen noch einmal dargestellt.